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Solarstrom mit Nachbarn teilen: Energy Sharing 2026 erklärt

Seit Juni 2026 darfst du Solarstrom-Überschuss an Nachbarn verkaufen — für bis zu 25 statt 7,78 Cent. Was das bringt und was noch fehlt.

Dein Nachbar hat es bestimmt schon mal gesagt, halb im Scherz: "Kannst du mir nicht einfach ein bisschen von deinem Solarstrom abgeben?" Bisher war die ehrliche Antwort: rechtlich fast unmöglich, außer über teure Umwege, die sich für ein Einfamilienhaus nie gelohnt haben.

Seit dem 1. Juni 2026 stimmt das nicht mehr: Ein neues Gesetz macht sogenanntes Energy Sharing möglich. Du darfst deinen überschüssigen Solarstrom direkt an Nachbarn verkaufen — über das ganz normale Stromnetz, ohne eigenes Kabel über den Gartenzaun. Klingt nach der Lösung für die sinkende Einspeisevergütung, oder?

Teilweise. Der Haken: Kaum jemand kann das gerade technisch nutzen. Dieser Artikel zeigt dir ehrlich, was heute schon geht, was noch Zukunftsmusik ist — und für wen es sich schon jetzt lohnt.

Kurz & knapp: Seit 1. Juni 2026 erlaubt Energy Sharing (§42c EnWG), Solarstrom-Überschuss direkt an Nachbarn zu verkaufen — für 12 bis 25 Cent pro kWh statt nur 7,78 Cent Einspeisevergütung. Der Haken: Du brauchst einen Smart Meter, und Ende 2025 hatten nur rund 5,5 % der deutschen Haushalte einen installiert. Am meisten lohnt es sich schon jetzt für Anlagenbesitzer, deren 20-jährige EEG-Förderung ausgelaufen ist.

Was ist Energy Sharing genau, und seit wann darf ich meinen Solarstrom an Nachbarn verkaufen?

Energy Sharing bedeutet, dass du deinen selbst erzeugten Solarstrom über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbrauchern teilst oder verkaufst — rechtlich möglich seit dem 1. Juni 2026 durch den neuen Paragrafen 42c im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Technisch fließt dabei kein Strom durch ein Extra-Kabel zu deinem Nachbarn. Die Zuordnung läuft rein rechnerisch über Smart-Meter-Daten im 15-Minuten-Takt — eine sogenannte bilanzielle Zuordnung. Stell es dir vor wie einen Kassenbon, der nicht einmal im Monat kommt, sondern alle 15 Minuten neu gedruckt wird — nur eben für Strom statt für Einkäufe.

Aktuell funktioniert das Teilen nur innerhalb des Netzgebiets eines Netzbetreibers — das ist in der Regel dein Wohnort oder die nähere Umgebung, je nachdem, wie dein Netzbetreiber die Gebiete einteilt. Ab dem 1. Juni 2028 dürfen auch benachbarte Netzgebiete einbezogen werden, dein Radius wird also größer.

Energy Sharing ist nicht dasselbe wie zwei ähnlich klingende, ältere Modelle. Mieterstrom bedeutet, dass ein Vermieter Solarstrom direkt an seine Mieter im selben Haus verkauft. Die GGV (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung) funktioniert ähnlich, nur ohne dass ein Vermieter dazwischensteht. Beide laufen ausschließlich innerhalb eines einzelnen Gebäudes und nutzen dafür gar kein öffentliches Netz:

Modell Nutzt öffentliches Netz Netzentgelte fällig Reichweite
Mieterstrom (§42a) Nein Nein Nur ein Gebäude
GGV (§42b) Nein Nein Nur ein Gebäude
Energy Sharing (§42c) Ja Ja, in voller Höhe Ganze Nachbarschaft

Teilnehmen dürfen Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen, Genossenschaften und öffentliche Einrichtungen. Ausgeschlossen sind große Konzerne und klassische Energieversorger — für dich als Hausbesitzer ändert sich an deiner Berechtigung also nichts.

Wie viel mehr bekommst du für deinen Solarstrom, wenn du ihn teilst statt einzuspeisen?

Beim Energy Sharing bekommst du für deinen Solarstrom-Überschuss 12 bis 25 Cent pro Kilowattstunde — je nach Vereinbarung mit deinen Nachbarn — statt der aktuellen Einspeisevergütung von 7,78 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp. Der Preis ist frei verhandelbar, nicht gesetzlich festgelegt.

Der Unterschied ist ungefähr der zwischen Direktverkauf auf dem Wochenmarkt und dem Verkauf an den Großhändler: Du bekommst einen Preis, der näher am tatsächlichen Wert für den Käufer liegt, statt der Abnahmepreis, den dir sonst ein einziger großer Abnehmer diktiert.

Für eine typische Anlage sieht das konkret so aus: Ein Anlagenbesitzer mit 10 kWp gewinnt laut Berechnungen von Cleanthinking (2026) gegenüber reiner Einspeisung etwa 680 Euro zusätzlich pro Jahr. Auf der Käuferseite spart zum Beispiel ein Nachbar ohne eigene Anlage, mit 2.500 kWh Jahresverbrauch und 50 % Sharing-Anteil, rund 115 Euro im Jahr und zahlt am Ende 28 bis 30 Cent pro kWh — 7 bis 9 Cent weniger als der Durchschnittstarif.

Zum Vergleich, bei einer größeren Anlage — etwa 30 kWp auf einem Mehrfamilienhaus oder einem größeren Gewerbedach — wächst der Unterschied deutlich: 19.000 kWh Jahresüberschuss bringen bei reiner Einspeisung 1.478 Euro im Jahr, beim Teilen zu 18 Cent/kWh sind es laut reduco.ai (2026) 3.420 Euro — ein Plus von 1.942 Euro oder 131 %.

Ein steuerlicher Vorteil kommt für Privathaushalte oben drauf: Anlagen bis 30 kWp sind mit den Einnahmen aus Energy Sharing einkommenssteuerfrei (§3 Nr. 72 EStG).

Der ehrliche Wermutstropfen: Anders als in Österreich, wo Energiegemeinschaften laut reduco.ai und Cleanthinking (2026) bis zu 57 % weniger Netzentgelt zahlen, gibt es in Deutschland keinen Rabatt. Netzentgelte, Steuern und Abgaben fallen in voller Höhe an — das schmälert den Vorteil spürbar, macht ihn aber nicht zunichte. Wie groß dein eigener Solarstrom-Überschuss überhaupt wäre, rechnet dir PV-Freund kostenlos aus. Mehr zu den aktuellen Sätzen und der EEG-Reform 2027 liest du im Ratgeber zur Einspeisevergütung 2026.

Brauchst du wirklich einen Smart Meter — und was, wenn dein Netzbetreiber noch nicht so weit ist?

Ja — ohne Smart Meter geht beim Energy Sharing gar nichts, weil die Abrechnung im 15-Minuten-Takt läuft. Und genau da hakt es gerade: Ende 2025 hatten laut Cleanthinking nur rund 5,5 % der deutschen Haushalte überhaupt ein solches Gerät installiert.

Die regionalen Unterschiede sind extrem. Stromnetz Berlin lag mit 53,1 % Ausstattung weit vorne — bei 77 Netzbetreibern dagegen war die Zahl installierter Smart Meter Ende 2025 exakt null. Offenbar wartet man dort noch auf ein Zeichen.

Die DGS (Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie) warnt entsprechend offen: Mehrere Verteilnetzbetreiber hätten bereits signalisiert, zum Start technisch nicht bereit zu sein. Das erinnert an die Erfahrung mit der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung seit 2023, wo die Umsetzung bei vielen Betreibern bis heute die Ausnahme blieb.

Was du konkret tun kannst: Frag frühzeitig direkt bei deinem Netzbetreiber nach dem Stand der Dinge — die DGS sammelt außerdem Berichte über Netzbetreiber, die eine Umsetzung verweigern, für mögliche regulatorische Beschwerden. Wer schon einen Smart Meter hat (Pflicht ohnehin ab 7 kWp Anlagenleistung), ist klar im Vorteil.

Für wen lohnt sich Energy Sharing schon 2026 wirklich?

Am meisten profitieren heute Besitzer von Anlagen, deren 20-jährige EEG-Förderung bereits ausgelaufen ist — für sie ist Energy Sharing ein klarer Sprung nach oben, ohne etwas zu verlieren. Ohne Förderung bekommst du für eingespeisten Strom aktuell nur noch den Börsenpreis von rund 4,51 Cent pro kWh, minus Netzbetreibergebühr.

12 bis 25 Cent statt gut 4 Cent ist kein kleiner Unterschied — das ist eine Verdrei- bis Verfünffachung deiner Einnahmen für exakt den gleichen Strom. Wer sich fragt, was nach den 20 Jahren sonst noch möglich ist, findet weitere Optionen im Guide für Ü20-Anlagen.

Aber auch für alle anderen wird das Thema relevanter, je näher die geplante EEG-Reform 2027 rückt. Sollte die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen tatsächlich schrumpfen, ist Energy Sharing die erste echte Alternative seit Jahren — auch wenn die Marktinfrastruktur dafür selbst noch im Aufbau ist.

Solltest du erst deinen Eigenverbrauch oder einen Speicher optimieren, bevor du ans Teilen denkst?

Ja — Energy Sharing ist die dritte Stufe, nicht die erste. Eigenverbrauch spart dir rund 35 Cent pro kWh, ein Batteriespeicher rund 30 Cent nach Anschaffungskosten, Energy Sharing bringt dir 15 bis 25 Cent Einnahmen, und die reine Einspeisung nur noch 7,78 Cent.

Die Reihenfolge, die sich wirklich lohnt:
1. Strom selbst verbrauchen — größter Hebel, keine zusätzliche Technik nötig
2. Speicher nutzen, um mehr Eigenverbrauch zu ermöglichen
3. Übrig gebliebenen Überschuss per Energy Sharing teilen
4. Nur der letzte Rest geht in die klassische Einspeisung

Wie du deinen Eigenverbrauch grundsätzlich auf 65 bis 90 % bringst, zeigt unser Guide zum Eigenverbrauch maximieren — inklusive konkreter Zahlen zu Eigenverbrauch erhöhen. Ob sich ein Speicher für deine Anlage lohnt, rechnet unser Ratgeber zu Batteriespeicher-Preisen vor. Energy Sharing ersetzt keinen dieser Schritte — es ist die sinnvolle Verwendung für das, was danach noch übrig bleibt.

Wie fängst du an, wenn du Energy Sharing ausprobieren willst?

Der erste Schritt ist ein Anruf bei deinem Netzbetreiber, um zu klären, ob Smart Meter und technische Prozesse in deinem Netzgebiet schon bereitstehen. Parallel lohnt sich ein Gespräch mit interessierten Nachbarn — ohne eine zweite Partei gibt es schließlich nichts zu teilen.

Rechtlich brauchst du zwei getrennte Verträge: eine Sharing-Vereinbarung mit den Mindestangaben nach §42c EnWG (Preis, Verteilschlüssel — also wie der Strom rechnerisch zwischen den Teilnehmern aufgeteilt wird — und Kündigungsbedingungen) sowie einen separaten Stromliefervertrag für den Reststrom, den du nicht selbst deckst. Zwei Verträge für ein Konzept, das sich eigentlich in einem Satz erklären lässt — das ist, ehrlich gesagt, sehr deutsch.

Falls du noch keinen Smart Meter hast: Netzbetreiber müssen einen beantragten Zähler innerhalb von 4 Monaten einbauen. Laufende Kosten dafür liegen bei etwa 20 bis 50 Euro im Jahr. Die grundsätzlichen Meldepflichten für deine PV-Anlage — Netzbetreiber, Marktstammdatenregister, Finanzamt — bleiben davon unberührt; einen kompletten Überblick gibt unser Ratgeber zur PV-Anlage anmelden 2026.

Ganz theoretisch ist das Ganze nicht: Im Saarland läuft mit BEG Köllertal bereits seit Frühjahr 2026 ein echtes Projekt über die Plattform WeShareEnergy, laut Cleanthinking (2026). Die Branche selbst rechnet insgesamt mit 2026 als Pilotphase, 2027 als Phase vereinzelter Verfügbarkeit und frühestens 2029 mit einem echten Massenmarkt.

Häufige Fragen zu Energy Sharing

Muss ich für Energy Sharing meine PV-Anlage neu anmelden?
Nein. Die bestehenden Pflichten bei Netzbetreiber, Marktstammdatenregister und Finanzamt bleiben unverändert. Energy Sharing kommt als zusätzlicher Vertrag obendrauf — keine neue Grundanmeldung.
Was passiert mit Solarstrom, den ich nicht teile?
Der bleibt bei der klassischen Direktvermarktung zum Börsenpreis oder bei der Einspeisevergütung, je nach Anlage. Energy Sharing ersetzt diese Wege nicht, es ergänzt sie nur für den Teil, den du bewusst mit anderen vereinbarst.
Kann ich Energy Sharing mit meinem Batteriespeicher kombinieren?
Ja, solange der Speicher ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen speichert. In der Praxis lohnt es sich meist, den Speicher zuerst für den eigenen Verbrauch zu nutzen und nur echten Überschuss zu teilen.
Lohnt sich Energy Sharing schon 2026, oder sollte ich warten?
Das hängt vor allem vom Smart-Meter-Stand deines Netzbetreibers ab — Ende 2025 waren erst 5,5 % der Haushalte ausgestattet. Für die meisten ist 2026 noch eine Testphase; Besitzer von Ü20-Anlagen ohne laufende EEG-Förderung sollten trotzdem jetzt schon bei ihrem Netzbetreiber nachfragen.
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